Volksbanken - Einlagensicherung

  • Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Einlagensicherung in der Volksbank.

Suchergebnisse


Probieren Sie bitte einen anderen Suchbegriff

FAQ Kategorien

Klicken Sie auf eine der untenstehenden Kategorien um die am häufigsten gestellten Fragen aus dieser Kategorie anzuzeigen.

  • Einlagensicherung

    1. Wie sicher sind die Spareinlagen bei der Volksbank?

      Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind für Banken in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt. Eine Bank mit Sitz in Österreich, die Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss demnach verpflichtend einer Sicherungseinrichtung angehören, die die Anforderungen des ESAEG erfüllt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt wird.

      Alle dem Fachverband der Volksbanken angehörige Banken

      - die regionalen Volksbanken
      - die Österreichische Ärzte und Apotheker Bank AG
      - die Sparda Bank (Volksbank Wien AG)
      - die LiveBANK (Volksbank Wien AG)

      sind Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

    2. Kann meine Bank aus der Sicherungseinrichtung austreten oder diese wechseln?

      Ein Austritt einer Bank aus der für sie zuständigen Sicherungseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Bank gleichzeitig einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beitritt, etwa, wenn sie den Fachverband wechselt.

      Tritt eine Bank aus der Sicherungseinrichtung aus, ohne einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beizutreten, so erlischt ihre Konzession zur Entgegennahme neuer Einlagen bzw. zur Vornahme von sicherungspflichtigen Wertpapierdienstleistungen.

      Die bis zum Austritt aus der bisherigen Sicherungseinrichtung entgegengenommenen Einlagen bleiben von der Einlagensicherung umfasst. Analog gilt dies für Forderungen, die der Anlegerentschädigung unterliegen.

    3. Wo kann ich mich ausführlicher über die Einlagensicherung bzw. die Anlegerentschädigung informieren?

      Selbstverständlich informieren wir Sie in unseren Filialen gerne über die für die Sicherung der Einlagen geltenden Bestimmungen, und stellen Ihnen schriftliche Informationen über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung zur Verfügung.
      Um darüber hinausgehende Detailinformationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende beiden Möglichkeiten:

      Sie können einerseits direkt im Gesetz nachlesen: In Österreich sind die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG) geregelt. Den aktuellen Gesetzeswortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/.

      Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.: http://www.einlagensicherung.at/

      Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

      Laden Sie hier ausführliche Informationen zur Einlagensicherung und zur Anlegerentschädigung herunter.

Alle öffnen Alle schließen Seitenanfang