Selbstverständlich informieren wir Sie in unseren Filialen gerne über die für die Sicherung der Einlagen geltenden Bestimmungen, und stellen Ihnen schriftliche Informationen über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung zur Verfügung.
Um darüber hinausgehende Detailinformationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende beiden Möglichkeiten:
Sie können einerseits direkt im Gesetz nachlesen: In Österreich sind die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG) geregelt. Den aktuellen Gesetzeswortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.: http://www.einlagensicherung.at/