Wir schauen auf Sie: Jetzt fürs Leben vorsorgen und ab 75 Euro Vorsorge-Bonus sichern.

  • Heute an Morgen denken. Gerade in unsicheren Zeiten ist Vorsorge wichtiger denn je. Wir helfen Ihnen dabei. Wenn Sie jetzt mit einer ERGO fürs Leben, ERGO fürs Sparen, ERGO fürs Investment oder KindersparER GO! Lebensversicherung vorsorgen, erhalten Sie 75 bis 250 Euro Vorsorge-Bonus, abhängig von Ihrer Prämie.
    Bei Versicherungen, die teilweise oder zur Gänze in Fonds veranlagen, bestehen neben Chancen auch Risiken.

Voraussetzungen für den Erhalt des Vorsorge-Bonus:

    • Der Neuabschluss oder eine Zuzahlung zu einer der genannten Versicherungen der ERGO Versicherung AG erfolgt bei der Volksbank von 1.09.2024 bis 31.12.2024. Versicherungsbeginn ist bei laufender Prämienzahlung frühestens der erste des Monats, in dem die Aktion startet. Bei Einmalprämien oder Zuzahlungen bei Abschluss bis zum 25. des Monats frühestens der erste des Folgemonats und bei Abschluss nach dem 25. des Aktionsmonats der erste des übernächsten Monats. Bei Bedarf kann als Versicherungsbeginn auch ein Monatserster gewählt werden, der bis zu 3 Monate in der Zukunft liegt.
    • Die laufende Versicherungsprämie beträgt mindestens 75 Euro monatlich, 225 Euro pro Quartal, 450 Euro pro Halbjahr oder 900 Euro pro Jahr. Die Einmalprämie beträgt bei ERGO fürs Leben mindestens 15.000 Euro, bei ERGO fürs Investment mindestens 30.000 Euro. Die einmalige Zuzahlung beträgt mindestens 15.000 Euro. Bei einer Zuzahlung müssen Sie vor Abschluss die Freigabe der Fachabteilung der ERGO Versicherung einholen, damit die Verdoppelung der ursprünglichen Prämiensumme/Einmalprämie ausgeschlossen werden kann.
    • Die Höhe des Vorsorge-Bonus ist abhängig von Ihrer Prämie: Monatsprämie 75-250 Euro -> Vorsorge-Bonus ist die Höhe der Monatsprämie, Monatsprämie ab 250 Euro -> Vorsorge-Bonus ist immer 250 Euro, Einmalprämie/einmalige Zuzahlung: Vorsorge-Bonus ist die adäquate Monatsprämie gerundet auf volle Euro, maximal 250 Euro. Beispiel: Einmalprämie/Einmalige Zuzahlung: 15.000 Euro, LZ 15 Jahre: 15.000/15/12 = 83,34 Euro -> Vorsorge-Bonus ist 83 Euro.
    • Der Vorsorge-Bonus kann nur in Verbindung mit dem Neuabschluss oder eine Zuzahlung zu einer der genannten Versicherungen und daher nicht separat erworben werden. Diese Aktion kann nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Eine Barablöse ist nicht möglich.
    • Bei Prämienfreistellung oder Beendigung des Versicherungsvertrages (Rückkauf) bzw. Reduktion der vereinbarten laufenden Prämien, muss der Vorsorge-Bonus nicht zurückgegeben werden.
    • Im Falle eines Rücktritts wird der Vorsorge-Bonus zurückgefordert.
    • Der Vorsorge-Bonus wird von Ihrer Volksbank auf Ihr Konto gebucht.
    • Die Kosten der abgeschlossenen Versicherung bleiben durch die Zugabe des Vorsorge-Bonus unberührt. Der Bezug des Vorsorge-Bonus hat keinen Einfluss auf das Risiko oder die Versicherungsdeckung der abgeschlossenen Versicherung
    Machen Sie das Beste aus Ihrem Geld. Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrem Berater.

Steuerliche Behandlung

  • Erhöhung der Versicherungssumme durch Einmalzuzahlung(en) auf mehr als das Doppelte der ursprünglichen Versicherungssumme gilt hinsichtlich der Versicherungssteuer als neuer Versicherungsvertrag.Bei Prämienfreistellung/-reduktion in den ersten drei Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 7 % Versicherungssteuer fällig werden.Einmalerläge bzw. Verträge mit vorab vereinbarter abgekürzter Prämienzahlungsdauer: Bei Rückkauf oder vorzeitigen (Teil-)Auszahlungen (Entnahmen über 25 %) vor Ablauf der Mindestanlagedauer 7 % nachträgliche Versicherungssteuer und Differenz-ESt (Einkommensteuer auf eine etwaige positive Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Versicherungsprämien). Die Mindestveranlagungsdauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die bei Vertragsabschluss über 50 Jahre alt sind.Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt.